AGB

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1. Geltung, Begriffsdefinition

Die GAMEinMOTION GmbH (Im Folgenden: „GAMEinMOTION“), Schneidmühlstr. 2, 69115 Heidelberg bietet unter dem Namen „ENMAZE“ interessierten Personen (im Folgenden: „Kunde“) Leistungen und Produkte im Bereich Live Escape Games und Stadtrallyes an. Die GAMEinMOTION GmbH bestellt Erfüllungsgehilfen (Im Folgenden: „Guide“) zur Einführung und Durchführung der City Touren.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich das Zustandekommen des Vertrages mit GAMEinMOTION sowie dessen Durchführung.

2. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Outdoor Escape Games und City Touren. GAMEinMOTION bietet Freizeitaktivitäten für private Gruppen und Firmengruppen zwischen 2 und 250 Personen in Stuttgart an. Das Mindestalter für buchende Kunden ist 18 Jahre. Die Teilnehmergruppe des Freizeitevents kann auch aus jüngeren Teilnehmern bestehen. Minderjährige müssen am Tag des Events von einer volljährigen Person zum Spielort begleitet werden.

Das Ziel der Freizeitaktivitäten ist es, gemeinsam im Team Aufgaben und Rätsel zu lösen. Die Freizeiterlebnisse haben eine festgelegte Dauer, die im Rahmen der Buchung mitgeteilt wird. Bei den Stadtrallyes ist der Spielort eine festgelegte Route im öffentlichen Raum, die von der Gruppe eigenständig erkundet wird. Bei Verspätung der Gruppe kann ENMAZE nicht garantieren, dass das gebuchte Angebot planmäßig durchgeführt werden kann. Zum Bearbeiten der Aufgaben sind keine Vorkenntnisse oder besondere physische Eigenschaften (z.B. Größe oder Kraft) nötig, gefragt sind lediglich Köpfchen und Geschick. Dennoch rät GAMEinMOTION bei den City Missionen dazu körperlich in guter Verfassung zu sein, da bei den Stadtrallyes mehrere Kilometer Wegstrecke zurückgelegt werden müssen.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

Sämtliche auf der Website und im Mailverkehr ausgewiesenen Preise enthalten die aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise für die Stadtrallyes gelten je nach Personenanzahl für die gesamte Gruppe. Die Zahlung kann entweder online per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung oder vor Ort via EC-/Kreditkarte getätigt werden. Barzahlung ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Stornierung wird dem Kunden der bezahlte Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

Sollte im Vorfeld für mehr Personen bezahlt worden sein als letztendlich teilgenommen haben, werden die bereits geleisteten Mehrzahlungen ausschließlich mit Wertgutscheinen für weitere Angebot von GAMEinMOTION erstattet. Beendet der Kunde die City Mission frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des Spielpreises.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl bei Firmenevents um mehr als 10 % ist ENMAZE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist GAMEinMOTION berechtigt die Leistung zu verweigern.

4. Stornierungen und Umbuchungen

4.1. Die Stornierung eines Termins ist bis 3 Tage vor Event-Beginn (Datum des Termins) kostenfrei möglich. Danach fallen bis 24 Stunden vor Event-Beginn 25 % Stornogebühren an. Sollte die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Event-Beginn erfolgen, beträgt die Stornogebühr 100 %. In allen Fällen trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Buddy-Box an GAMEinMOTION.

4.2 Die Umbuchung auf einen anderen Termin und/oder eine andere Stadt ist bis 24 Stunden vor Beginn des Tages des Termins kostenfrei möglich. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25,00 € an.

4.3 Im Falle, dass der Ausweichtermin, dessen ursprünglicher Termin zuvor innerhalb von 24 Stunden vor dessen Beginn umgebucht wurde, storniert wird, werden dem Kunden, ungeachtet von den in 4.1 genannten Fristen, eine Stornogebühr i.H.v. 100% in Rechnung gestellt.

5. Haftung

Die Durchführung oder Teilnahme an einer der angebotenen Touren erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr des Kunden. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Verkäufers ist ausgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die angebotenen Dienstleistungen gewissenhaft zu planen und umzusetzen. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Ansprüche – einschließlich Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.

6. Garantie

Treten während des Nutzungszeitraums Leistungsprobleme auf, für die GAMEinMOTION verantwortlich ist, oder wird die vertragliche Leistung nicht erbracht, muss der Kunde GAMEinMOTION innerhalb der Nutzungsdauer telefonisch oder per E-Mail informieren. Der Verkäufer wird in solch einem Fall die nicht erbrachte Leistung erstatten. Vom Kunden verursachte Betriebsfehler wie die Verwendung ungeeigneter Software oder Hardware (insbesondere mobile Endgeräte ohne GPS oder Datenempfang), unzureichender Empfang oder unzureichendes Datenvolumen sowie alle anderen vom Kunden verursachten Serviceunterbrechungen, sind nicht Bestandteil dieser Gewährleistung.

7. Eigentumsrecht

Alle vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen, insbesondere die Aufgaben der Stadtrallyes, einschließlich einzelner Teile davon, sind Eigentum von GAMEinMOTION. Mit der Zahlung des vereinbarten Preises erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht nur für den vereinbarten Zweck. Sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Eine weitere Verwendung, Weitergabe an Dritte oder die teilweise oder vollständige Wiederverwendung der Ideen des Verkäufers seitens des Kunden ist nicht gestattet. Die Nutzung der vom Verkäufer bereitgestellten Dienste, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang der Nutzung hinausgehen, bedarf der Zustimmung von GAMEinMOTION. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung des Veranstaltungsinhalts des Verkäufers ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere Schadensersatzansprüche.